- Material: Feuerverzinkter Stahl
- Pfosten und Handlauf: Ø 43 mm
- Zwischenstrebe: Ø 34 mm
- Gemäss ArGV 4 Art. 11: Wenn die Leiter benutzt wird, um eine nicht absturzgefährdete Stelle zu erreichen die mit einem Absturzrisiko verbunden ist, wie z.B. ein Flachdach, muss die Kante der Leiter auf beiden Seiten mit Geländern versehen sein.
- In der Regel haben diese Geländer: 3 m Länge parallel zur Kante oder 2 Meter nach hinten zur Kante.
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