- 12V Notstromakkus für RWA-Zentralen.
- für RWA-Zentralen Typ WSC 2xx / 3xx / 5xx
Es werden immer zwei oder mehr gleiche Akkus benötigt. Für die benötigte Anzahl und Kapazität des Notstromakkus sehen Sie bitte die entsprechenden Datenblätter der RWA-Zentralen ein.
Die Geräte der Rauch- und Wärmeabzugsanlage müssen mindestens einmal jährlich vom Hersteller oder einem autorisierten Fachbetrieb geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Bei der Auslieferung wird Anlage wird mit einer GLAMETEC-Prüfplakette versehen.
Im Rahmen der Wartung sind Akkus nach der vorgeschriebenen maximalen Betriebszeit von 4 Jahren auszutauschen. Gesetze zur Entsorgung von Gefahrstoffen (z.B. Akkus) beachten.