Für Feststellanlagen – Auf- und Unterputz
- Nach den Brandschutzvorschriften ist bei Feststellanlagen für Feuer-/ und Rauchschutzabschlüsse ein zusätzlicher Handauslösetaster vorgeschrieben
- Das Drücken des Tasters gibt eine Feuerschutztür oder ein Feuerschutztor frei
- Die Tasterfläche muss rot sein und die Beschriftung “Tür schliessen” oder ähnlich tragen
- Der Handauslösetaster muss gut sichtbar und einfach zu bedienen sein
- Er muss sich in unmittelbarer Nähe des Abschlusses befinden und darf durch die offenstehende Tür nicht verdeckt werden
- Es wird empfohlen, ihn in einer Höhe von ca. 1,40 m +/- 0,2 m oberhalb des Fussbodens zu montieren
Bei der Montage des Handtasters ist unbedingt darauf zu achten, dass er nicht durch die geöffnete Tür verdeckt ist und ungehindert zugänglich ist.